Bildungsgutschein – müssen Fördergelder zugezahlt werden?

15.06.2026 · Lesedauer: ca. 4 Minuten

 

Muss ein Bildungsgutschein zurückgezahlt werden, wenn eine Weiterbildung abgebrochen wird? In den meisten Fällen lautet die Antwort: nein. Trotzdem kommt es immer auf den Grund des Abbruchs und auf die rechtzeitige Abstimmung mit der zuständigen Stelle an. In diesem Ratgeber erfährst du, wann eine Rückzahlung in der Regel nicht nötig ist, in welchen Ausnahmefällen Kosten entstehen können und warum eine frühzeitige Kommunikation besonders wichtig ist.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Kosten einer mit Bildungsgutschein geförderten Weiterbildung müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
  • Rückforderungen sind nur in wenigen, besonderen Ausnahmefällen möglich.
  • Wenn die Weiterbildung wegen einer neuen Arbeitsstelle abgebrochen wird, müssen die Fördergelder normalerweise nicht zurückgezahlt werden.
  • Auch bei gesundheitlichen Gründen ist in der Regel keine Rückzahlung nötig, wenn die Situation belegt werden kann.
  • Wenn sich zeigt, dass die Weiterbildung trotz Unterstützung dauerhaft überfordert, müssen die bis dahin übernommenen Kosten meist ebenfalls nicht zurückgezahlt werden.
  • Kritisch kann ein Abbruch werden, wenn er freiwillig erfolgt, zum Beispiel bei einem Umzug aus privaten Gründen.
  • Bei einem Umzug aus zwingenden Gründen, etwa wegen Pflege von Angehörigen, ist eine Rückzahlung in der Regel nicht nötig.
  • Entscheidend ist, Jobcenter oder Agentur für Arbeit sowie den Bildungsträger frühzeitig zu informieren.
  • Wer den Abbruch rechtzeitig meldet und abstimmt, kann Rückforderungen oft vermeiden.

 

Die Kosten für eine durch einen Bildungsgutsein geförderte Weiterbildung müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werde. Es gibt sehr wenige und sehr spezielle Ausnahmen, die an dieser Stelle nicht genauer behandelt werden. Du kannst ganz beruhigt mit Bildungsgutschein an einer nach AZAV zugelassenen Weiterbildung teilnehmen und deinen Abschluss erlangen.

 

Der Sinn der Weiterbildung mit Bildungsgutschein

Indem dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Bildungsgutschein ausstellt, ermöglichen sie dir den Weg aus der Arbeitslosigkeit oder sorgen für deinen Joberhalt. Sie möchten dich fit machen für Veränderungen am Arbeitsmarkt und deine Karrieremöglichkeiten erweitern.
 

Gründe für den Abbruch einer Weiterbildung und ihre Konsequenzen

Es gibt ganz verschiedene Gründe, aus denen du eine Weiterbildung oder auch eine Umschulung abbrechen könntest. Nicht alle davon erachtet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter als triftig. Hier erhältst du einen Überblick.
 

Abbruch wegen neuer Arbeit

Nehmen Sie während der Weiterbildung einen neuen Job an, müssen Sie den Bildungsgutschein Bzw. die Fördergelder nicht zurückzahlen: Mit einer Arbeitsaufnahme haben Sie das höchste Ziel der Förderung erreicht. Melden Sie sich bei Ihrer/Ihrem Arbeitsvermitter:innen und nennen Sie Ihren neuen Arbeitgeber und den Tag der Anstellung. Zu diesem Termin endet Ihr Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Weiterbildungsgeld

Abbruch aus gesundheitlichen Gründen

Wenn du feststellst, dass du die Weiterbildung oder die Umschulung gesundheitlich nicht verkraftest, hast du einen triftigen Grund für den Abbruch deiner Weiterbildung und musst die Fördergelder nicht zurückzahlen. Die gesundheitliche Beeinträchtigung kann physischer oder psychischer Natur sein.

Sobald du feststellst, dass die Weiterbildungsmaßnahme dich gesundheitlich einschränkt, solltest du deinen zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur davon in Kenntnis setzen und einen Arzt aufsuchen. Erkläre, inwieweit die Maßnahme dich einschränkt. Du benötigst ein Attest, in dem der Arzt dir bescheinigt, dass du Zzt. nicht in der Lage bist an der Maßnahme teilzunehmen.

Das Attest legst du beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur vor. Alles weitere bespricht deine/dein Vermittler:in mit dir.
 

Abbruch aufgrund von Überforderung

Stellt sich trotz der Eignungsfeststellung und der Unterstützung durch Tutor:innen heraus, dass du mit den Inhalten der Weiterbildung überfordert bist, macht eine weitere Teilnahme keinen Sinn. Melde dich bei deinem Sachbearbeiter und erkläre den Stand der Dinge. Er wird gemeinsam mit dir eine Lösung zu finden versuchen.

Kommt ihr gemeinsam zu dem Schluss, dass du den Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme nicht erlangen wirst, bringt es nichts, dass du sie weiterführst. Melde dich bei deinem Bildungsträger. Dieser stellt eine Abbruchmitteilung für die Behörde aus. Die bis dahin gezahlten Kosten für die Weiterbildung musst du nicht zurückzahlen.
 

Abbruch wegen Umzugs

Ziehst du während der Weiterbildungsmaßnahme um, gibt es zwei Möglichkeiten: Du wohnst noch so nahe am Ort der Weiterbildung, dass du sie weiterhin besuchen kannst, oder das ist nicht der Fall. Ziehst du zu weit weg, gilt dein Umzug als Voraussetzung. Möchtest du etwa mit deinem Partner zusammenleben, gilt der Abbruch als freiwillig und du musst der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter den Bildungsgutschein monatlich zurückzahlen.

Ziehst du weg, weil du etwa deine gebrechlichen Eltern pflegen musst, gilt der Abbruch als unfreiwillig und du musst nichts bezahlen.

Auch hier ist es wichtig, dass du dich frühzeitig an deinen Bildungsträger und deinen Sachbearbeiter wendest: Erzähle von den Umzugsplänen und von den Gründen dafür. Setzt du dich frühzeitig mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in deiner neuen Heimat in Verbindung, ist es sogar möglich, dass du hier direkt einen neuen Bildungsgutschein bekommst und deine Weiterbildung fortführen kannst.
 

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Abbruch wegen minderer Qualität

Hast du den Eindruck, dass dir deine Weiterbildungsmaßnahme keinen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt bringen wird, weil die Qualität nicht stimmt, solltest du sofort Kontakt zu deinem Sachbearbeiter aufnehmen. Es ist schwierig festzustellen, ob die Maßnahme tatsächlich ungeeignet ist, aber die Bundesagentur für Arbeit wird den Sachverhalt prüfen.
 

Bildungsgutschein zurückzahlen? Kommunikation ist das Wichtigste

Grundsätzlich solltest du immer, wenn du eine Weiterbildungsmaßnahme abbrechen willst oder musst, deinen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Durch die frühzeitige Kommunikation mit der Behörde und dem Bildungsträger, vermeidest du eine Rückforderung von Fördergeldern, d. h., du musst die bisher bewilligten Gelder nicht zurückzahlen.
 


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