Fernstudium steuerlich absetzen: Lernen und Steuern sparen 

Die Kosten für ein Fernstudium oder eine berufliche Weiterbildung kannst du möglicherweise in deiner Steuererklärung geltend machen. Das gilt grundsätzlich auch für ein berufsbegleitendes Fernstudium oder ein Präsenzstudium.

Ob und in welchem Umfang deine Kosten steuerlich berücksichtigt werden, hängt von deiner persönlichen Situation und der Art der Bildungsmaßnahme ab. Bei einer beruflich veranlassten Fortbildung können die Aufwendungen beispielsweise als Werbungskosten infrage kommen. Für ein Erststudium oder eine erste berufliche Qualifikation gelten andere steuerliche Regelungen.

Lass dich deshalb am besten von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder deinem zuständigen Finanzamt beraten. Die erforderlichen Bescheinigungen für das Finanzamt kannst du bei Bedarf im SGD-OnlineCampus abrufen.


Kosten für dein Fernstudium in der Steuererklärung angeben

Die Kosten für ein Fernstudium kannst du möglicherweise steuerlich geltend machen. Wie sie in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden, hängt von deiner beruflichen Situation und der Art der Qualifizierung ab. Grundsätzlich kommen dafür Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben infrage.

Werbungskosten

Bist du angestellt und steht dein Fernstudium in einem beruflichen Zusammenhang, können die Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere, wenn du bereits eine erste berufliche Qualifikation oder ein erstes Studium abgeschlossen hast.

Neben den Studiengebühren können beispielsweise auch beruflich veranlasste Ausgaben für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrten infrage kommen.

Betriebsausgaben

Bist du selbstständig oder gewerblich tätig und besteht ein Zusammenhang zwischen dem Fernstudium und deiner beruflichen Tätigkeit, können die Kosten möglicherweise als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Sonderausgaben

Kosten für eine erste berufliche Qualifikation oder ein Erststudium können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das gilt grundsätzlich, wenn die Aufwendungen nicht bereits als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Welche Regelung auf dich zutrifft und welche einzelnen Kosten anerkannt werden, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wende dich deshalb für eine verbindliche Einschätzung bitte an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder dein zuständiges Finanzamt.

Wie hoch deine tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Sie richtet sich unter anderem nach deinen Einkünften, deinen weiteren Aufwendungen und deiner individuellen steuerlichen Situation.


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Bildung mit Mehrwert: weitere absetzbare Kosten beim Fernstudium

Neben den Semester- und Studiengebühren können möglicherweise weitere Kosten rund um dein Fernstudium steuerlich berücksichtigt werden. Dazu gehören je nach persönlicher Situation zum Beispiel:

  • Prüfungsgebühren,
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel,
  • Fahrt- und Übernachtungskosten bei Präsenzveranstaltungen,
  • Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der geltenden Vorgaben,
  • beruflich genutzte Telefon- und Internetkosten,
  • Büromaterial und Portokosten.

Auch Geräte wie Notebooks oder PCs können infrage kommen, wenn du sie für dein Fernstudium beziehungsweise beruflich nutzt. Bei einer zusätzlichen privaten Nutzung kann gegebenenfalls nur der beruflich veranlasste Anteil berücksichtigt werden.

Welche Aufwendungen du konkret geltend machen kannst und welche Nachweise dafür erforderlich sind, hängt von deiner persönlichen steuerlichen Situation ab. Kläre die Einzelheiten deshalb bitte mit einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder deinem zuständigen Finanzamt.

Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Weiterbildung. Vielleicht kannst du dabei auch von einer steuerlichen Entlastung profitieren.


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