BAföG für dein Fernstudium

Ein Schulabschluss, ein Studium oder eine berufliche Fortbildung kann neue persönliche und berufliche Möglichkeiten eröffnen. Damit der eigene Bildungsweg nicht allein an den finanziellen Voraussetzungen scheitert, gibt es verschiedene Formen staatlicher Unterstützung.

Das BAföG kann Schüler:innen und Studierende finanziell unterstützen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der persönlichen Situation ab. Berücksichtigt werden unter anderem der jeweilige Bedarf, die Wohnsituation sowie Einkommen und Vermögen. Häufig wird auch das Einkommen der Eltern oder der Partnerperson einbezogen.

Für bestimmte berufliche Fortbildungen kommt das Aufstiegs-BAföG infrage. Es richtet sich zum Beispiel an Menschen, die einen Abschluss als Meister:in, Fachwirt:in oder Techniker:in anstreben. Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bei einer Fortbildung in Vollzeit kann zusätzlich Unterstützung zum Lebensunterhalt möglich sein.

Welche Förderung zu deinem Bildungsziel und deiner persönlichen Situation passt, prüft das jeweils zuständige Förderamt.


Schüler-BAföG im Überblick

Schüler-BAföG für einen Fernlehrgang

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Teilnahme an einem Fernlehrgang durch Schüler-BAföG unterstützt werden. Ob dein Lehrgang und der angestrebte Abschluss förderfähig sind, prüft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung anhand deiner persönlichen Situation und der gesetzlichen Vorgaben.

Für eine Förderung von Fernunterricht gelten besondere Voraussetzungen. Du musst in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums erfolgreich am Lehrgang teilgenommen haben. Außerdem muss absehbar sein, dass du die Vorbereitung auf deinen Abschluss innerhalb von längstens zwölf Monaten beenden kannst.

In dem geförderten Zeitraum muss der Fernlehrgang deine Arbeitskraft vollständig beanspruchen. Diese Phase muss mindestens drei aufeinanderfolgende Kalendermonate dauern. Die entsprechenden Lernzeiten und deine erfolgreiche Teilnahme weist du mit einer Bescheinigung des Fernlehrinstituts nach.

Für die Teilnahme an einem Fernlehrgang kann BAföG höchstens zwölf Kalendermonate lang gezahlt werden. Auch Einkommen, Vermögen und weitere persönliche Voraussetzungen können sich auf deinen Anspruch und die Förderhöhe auswirken.

Für deinen Antrag stellen wir dir bei Bedarf eine Bescheinigung über deine Teilnahme, deine Lernzeiten und erbrachte Leistungen aus. Unsere Bildungsberatung unterstützt dich gerne bei Fragen zu deinem Fernlehrgang. Ob ein BAföG-Anspruch besteht und welche Unterlagen benötigt werden, entscheidet verbindlich dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung.


INFO

BAföG

Das BAföG soll Menschen dabei unterstützen, ihren schulischen oder akademischen Bildungsweg auch bei begrenzten finanziellen Möglichkeiten zu verfolgen. Ob und in welcher Höhe du eine Förderung erhältst, hängt von deinem Bildungsziel und deiner persönlichen Lebenssituation ab.

Neben dem BAföG für Schüler:innen und Studierende kann für bestimmte berufliche Fortbildungen das Aufstiegs-BAföG infrage kommen. Es ist eine eigenständige staatliche Förderung und unterstützt Menschen, die einen anerkannten höheren beruflichen Abschluss anstreben.

Hier erhältst du einen Überblick über beide Fördermöglichkeiten und erfährst, welche Voraussetzungen jeweils gelten können. Ob du persönlich einen Anspruch hast, prüft die zuständige Förderstelle.


Schüler-BAföG in deinem Fernstudium nutzen

Für den SGD-Fernlehrgang Abitur kann unter bestimmten Voraussetzungen Schüler-BAföG infrage kommen. Damit kannst du beim Nachholen der allgemeinen Hochschulreife finanzielle Unterstützung erhalten.

Ob und in welcher Höhe du gefördert wirst, hängt von deiner persönlichen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Über deinen Antrag entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Schüler-BAföG wird in der Regel als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Für Fernlehrgänge gelten jedoch besondere Bedingungen. Unter anderem musst du deine erfolgreiche Teilnahme nachweisen und dich in der geförderten Phase vollständig auf den Lehrgang konzentrieren können.

Einen großen Teil deines Fernlehrgangs kannst du flexibel von zu Hause bearbeiten. Bei Bedarf unterstützt dich die SGD mit den Bescheinigungen, die du für deinen Antrag benötigst.


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BAföG für Studierende

BAföG für Studierende

Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Das Darlehen zahlst du grundsätzlich erst nach dem Studium und unter Berücksichtigung der geltenden Rückzahlungsbedingungen zurück.

Für eine Förderung muss das Studium deine Arbeitskraft im Allgemeinen vollständig beanspruchen. Es muss sich deshalb grundsätzlich um ein Vollzeitstudium handeln. Ein Präsenzstudium ist jedoch nicht zwingend erforderlich: Auch ein Fernstudium kann BAföG-fähig sein, wenn die Hochschule und der Studiengang die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bei Beginn des geförderten Ausbildungsabschnitts darfst du grundsätzlich noch nicht 45 Jahre alt sein. Für bestimmte persönliche oder familiäre Situationen sieht das Gesetz Ausnahmen von dieser Altersgrenze vor.

In der Regel wird eine erste berufsqualifizierende Hochschulausbildung gefördert. Eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung schließt den Anspruch nicht automatisch aus. Auch ein auf einem Bachelorstudium aufbauender Masterstudiengang kann grundsätzlich förderfähig sein. Weitere Studiengänge werden dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt.

Bei einem Wechsel der Fachrichtung oder einem Abbruch des bisherigen Studiums hängt die weitere Förderung unter anderem davon ab, wann und aus welchem Grund du wechselst. Deshalb solltest du dich möglichst früh an dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung wenden.

Ob dein Studiengang und deine persönliche Situation die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet verbindlich das zuständige BAföG-Amt.


BAföG für Studierende beantragen

BAföG beantragen: Zuständigkeit und Zeitpunkt

Für deinen BAföG-Antrag ist in der Regel das Amt für Bildungsförderung am Studierendenwerk deiner Hochschule zuständig. Über BAföG Digital kannst du dein zuständiges Amt ermitteln und den Antrag online einreichen.

Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, solltest du deinen Antrag möglichst früh stellen. Wichtig ist: BAföG wird frühestens ab dem Monat geleistet, in dem dein Antrag beim zuständigen Amt eingeht. Fehlende Nachweise kannst du in vielen Fällen später ergänzen, um die Frist zu wahren.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Höhe deines BAföG richtet sich nach deiner persönlichen Situation. Berücksichtigt werden unter anderem:

  • deine Wohnsituation
  • dein eigenes Einkommen und Vermögen
  • häufig das Einkommen deiner Eltern oder deiner Partnerperson
  • deine Kranken- und Pflegeversicherung

Einen einheitlichen BAföG-Höchstsatz gibt es deshalb nicht für alle Studierenden. Je nach Alter, Wohn- und Versicherungssituation können unterschiedliche Bedarfssätze gelten.

Auch ein Nebenjob schließt BAföG nicht grundsätzlich aus. Überschreitet dein anrechenbares Einkommen jedoch die geltenden Freibeträge, kann sich dein Förderbetrag verringern.

Mit dem offiziellen BAföG-Rechner kannst du vorab unverbindlich prüfen, ob eine Förderung für dich infrage kommt und in welcher Größenordnung sie liegen könnte. Die verbindliche Berechnung übernimmt dein zuständiges Amt.

Bei individuellen Fragen zu Antrag, Einkommen oder Förderhöhe wendest du dich am besten direkt an dein Studierendenwerk beziehungsweise dein zuständiges BAföG-Amt. Unsere Bildungsberatung unterstützt dich gerne dabei, einen Fernlehrgang zu finden, der zu deinen Zielen und deinem Alltag passt.


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